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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Regulations

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. 

 

 

 

 

AGBs

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1. Buchung 

                                                                                   

  1. Mit der Reservierung bietet der Gast/ Mieter uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag tritt mit Zugang unserer schriftlichen Bestätigung oder Reservierung, per E-Mail oder Post in Kraft. Falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, kann der Gastaufnahme- bzw. Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden.

     

  2. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrages ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches wir für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast / Mieter dieses durch ausdrückliche Annahmeerklärung innerhalb der Bindungsfrist dem Vermieter bestätigt bzw. durch konkludentes Verhalten annimmt, wie die Vornahme der Anzahlung bzw. Restzahlung.

     

  3. Die Unterkunft/der Stellplatz kann am Anreisetag in der Nebensaison von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr bzw.  in der Hauptsaison von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr bezogen werden. Eine Anreise nach 18:00 bzw. 20.00 Uhr ist nur nach telefonischer Rücksprache und erfolgter Bestätigung möglich. Unterbleibt dies und ist eine spätere Ankunftszeit nicht ausdrücklich vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bzw. den Stellplatz bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10:00 Uhr, der Campingplatz bis 12:00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Abreise aus dem Familienpark erfolgt eine Nachberechnung.                            

     

  4. Der Auftraggeber / Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Ferienhauses/Standplatzes – sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.                                                                                     

  5. Ein Teil der Entgelte für die Ferienhäuser/Standplätze sind, soweit zeitlich möglich, im Voraus zu entrichten. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30 % fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins steht dem Vermieter zu, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und Stornokosten gemäß Ziffer 2. in Rechnung zu stellen.

                                                                   

  6. Die Anzahl der mitreisenden Personen (Erwachsene, Kinder) ist bei Buchung mit anzugeben. 

  7. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages zusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.

 

2. Rücktritt durch den Auftraggeber/ Gast"

                                                                                                              

  1. Bei Rücktritt des Auftragsgebers bis 21 Tage vor Anreise wird je Mietobjekt ein Entgelt von 10 % des Mietpreises – mindestens jedoch 26 Euro (Ferienhaus) bzw. 16 Euro (Camping) – erhoben. Die Rücktrittspauschale beträgt:

     

  • ab 20. Tag bis 15. Tag vor Mietbeginn 35 %

  • ab 14. Tag bis 7. Tag vor Mietbeginn 50 %

  • ab 6. Tag vor Mietbeginn 70 %

  • am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Mietpreises

     

Dem Auftraggeber / Gast ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten nach 2.1 oder Bearbeitungsentgelten gestattet, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle ist der Auftraggeber nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird dem Gast empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

 

  1. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform. Ein Anspruch des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunftsart etc.  besteht nicht. Für einvernehmliche Änderungen der Buchung wird eine Gebühr von 12 Euro berechnet. Dies erfolgt nicht, wenn sich der Gesamtauftragswert erhöht. Bei Verkürzung des Aufenthaltes gelten die Kosten gemäß 2.1 für die entfallenen Übernachtungen.

     

  2. Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der Mietvereinbarung zurücktreten:             

                                                                                 

  • wenn der Auftraggeber / Gast die Einzahlungsfrist lt. Rechnungstext (außer bei kurzfristigen Buchungen) nicht einhält

  • wenn der Auftraggeber / Gast die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder wenn er sich so verhält, dass die sofortige  Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist.  In diesen Fällen kann eine Rücktrittspauschale gemäß Punkt 2.1 in Verbindung mit einer Bearbeitungsgebühr von 12,50 Euro erhoben werden. 

  • wenn der Campingplatz aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Pandemie) geschlossen wird. In diesem Fall werden wir gezahlte Anzahlungen auf dem Gastkonto gutschreiben.

  • wenn der Vermieter das Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, welche die Durchführung des Vertrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, nicht zur Verfügung stellen kann. Der Gast erhält in diesem Fall die bereits geleistete Zahlung erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu unterrichten.

 

  1. Bei Rücktritt des Auftragsgebers aufgrund von Krankheitsfall wird in Abweichung der Regelung unter 2.1 je Mietobjekt eine Rücktrittspauschale von 30 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise aus o. g. Grund erfolgt eine teilweise Rückerstattung (70 %) für nicht in Anspruch genommene Leistungen (als Stichtag gilt die Mitteilung in der Rezeption). Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist erforderlich.       

                       

  2. Bei Todesfall des Auftraggebers bzw. Angehörigen ersten Grades kann von der Mietvereinbarung kostenlos zurückgetreten werden. Eine Bearbeitungsgebühr von 12,50 € wird fällig. Eine schriftliche Bescheinigung ist erforderlich.

     

3. Kündigung

                                                                               

  1. Kommt es bei der Durchführung der Mietvereinbarung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt zu erheblicher Gefährdung oder Beeinträchtigung, so kann der Vermieter die Vereinbarung kündigen.     

                                                                  

  2. Bei der Kündigung ist der Vermieter befugt, für die bereits erbrachte Leistung eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Er ist verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, um die Mehrkosten so gering wie möglich zu halten.                                                                                     

 

4. Mangelanzeige und Abhilfe

                                                                                              

  1. Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (Mängel) alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten.

                                                                 

  2. Er ist weiterhin verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

5. Haftung 

 

  1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben – und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

     

  • soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 

  • soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.  

                                                                                              

  1.  Ansprüche wegen Nichterbringung von Mietleistungen oder Mietmängeln können innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden.       

                                                                                                                                                             

  2. Jedes Mietobjekt enthält eine Inventarliste. Der Auftraggeber hat unmittelbar nach der Anreise die Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden in der Rezeption anzuzeigen.

     

  3. Werden nach der Abreise Fehlbestände, Beschädigungen oder eine übermäßige Verschmutzung festgestellt, so ist der Gast dem Vermieter dafür schadenersatzpflichtig im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

     

6. Sonstiges

                                                                                                                                                                                             

  1. Das Mindestalter für die Buchung/Nutzung eines Ferienhauses beträgt 18 / im Campingbereich 16 Jahre. Bis zu diesem Alter darf nur in Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener übernachtet werden. Ausnahmen sind mit der Verwaltung zu besprechen.     

                                                           

  2. Bei Anreise besteht die Pflicht eines jeden Gastes, sich über die Campingplatzordnung zu informieren. Diese kann im Vorfeld der Homepage http://www.campingpark-buntspecht.de entnommen werden oder vor Ort dem Informationskasten an der Rezeption.         

     

  3. Die Nutzung des Ferienhauses/Campingstandplatzes ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet. Eine Überschreitung der maximal möglichen Personenzahl/Ferienhaus (Angaben lt. Preisliste) kann eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.        

     

  4. Verstöße gegen die die Platzordnung oder weitere gültige Verordnungen kann eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) sowie einen sofortigen Platzverweis nach sich ziehen insbesondere wenn der Gast die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist.

     

7. Datenschutzerklärung                                                                                       

                                                                                                              

  1. Die Erfassung und Verarbeitung der vom Gast übermittelten Daten findet unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Personenbezogene Daten werden lediglich zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung, Abrechnung, statistischen Auswertung sowie zur Kontaktaufnahme genutzt.

     

  2. Die vom Auftraggeber abgegebenen Daten werden lediglich intern verarbeitet und nur so lange gespeichert, wie es für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Im Anschluss daran, werden diese Daten gelöscht, wenn es keine anderen gesetzlichen Pflichten zur Aufbewahrung der Daten gibt.

     

  3. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf eine unentgeltliche Auskunft seiner gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, wenn diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

     

  4. Der Auftraggeber kann die Einwilligung zur Nutzung seiner persönlichen Daten jederzeit per E-Mail, Fax oder Brief widerrufen.

     

  5. Die Daten des Auftraggebers werden nur mit seiner Einwilligung an Dritte weitergegeben.

 

8. Schlussbemerkung         

                                                                                              

Der Vermieter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung verpflichtend würde, informiert der Vermieter den Gast hierüber in geeigneter Form. Der Vermieter weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Sollten einzelne Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.                                                                                                                                                                                            

Gerichtstand                                                                                                         

Der Gerichtstand des Vermieters ist Nauen