Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Campingplatzordnung

Hier haben Sie die Möglichkeit sich die Campingplatzordnung herunterzuladen:

 

 

 

 

 

Hier finden Sie einen Auszug unserer Campingplatzordnung, das Touristikcampen betreffend:

 

  1. Der Campingplatz ist jedes Jahr vom 01.04. bis 15.10. geöffnet. Er steht den Campinggästen auf der Grundlage dieser Campingplatzordnung als Freizeit- und Erholungseinrichtung zur Verfügung. 

     

  2. Bei Ankunft meldet sich der Gast in der Rezeption an. Mit dem Betreten des Campingparks erkennt der Campinggast bzw. der Besucher diese Campingplatzordnung an. Der Standplatz wird von der Rezeption zugewiesen. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht erlaubt. 

     

  3. Der Stellplatz/die Unterkunft kann am Anreisetag in der Nebensaison von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr bzw.  in der Hauptsaison von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr bezogen werden. Eine Anreise nach 18:00 bzw. 20.00 Uhr ist nur nach telefonischer Rücksprache und erfolgter Bestätigung möglich. Am Abreisetag ist das Ferienhaus/Bungalow bis 10:00 Uhr, der Stellplatz bis 12:00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Abreise erfolgt eine Nachberechnung.

 

  1. Jeder Dauer-, Saison- und Touristikcamper ist verpflichtet, seine Tages- und Übernachtungs-gäste bei Ankunft anzumelden und die entsprechende Gebühr zu entrichten. Er haftet für seine Angehörigen, Kinder und Besucher. Der jeweils angemietete Stellplatz ist verbindlich an die angegebenen Personen gebunden. 

    Die Campinggebühren werden entsprechend der gültigen Preisliste erhoben und sind bei der Anmeldung in der Rezeption zu entrichten. Vor der Abreise muss die Abmeldung in der Rezeption erfolgen.

    Besucher die ausschließlich die Gastronomie besuchen sind von der Tagesgebühr befreit. 

 

Die Rezeption ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

 

 

15.04. bis 30.06.

01.09. bis 15.10.

 

Montag bis Sonntag

8.00 bis 13.00 Uhr

15.00 bis 18.00 Uhr

 

 

01.07. bis 31.08.

 

Montag bis Sonntag

8.00 bis 13.00 Uhr

15.00 bis 20.00 Uhr

 

Tagesgäste, die während der Mittagsruhe anreisen, müssen sich ab 15.00 Uhr in der Rezeption anmelden.

 

  1. Der Campinggast ist dafür verantwortlich, dass niemand durch Zeltschnüre, unsachgemäß verlegte Stromkabel, Wasser- und Abwasserschläuche, Kraftfahrzeuge oder andere Gegenstände gefährdet wird bzw. zu Schaden kommt.

     

  2. Auch zu Fuß sind ausschließlich die ausgewiesenen Wege zu benutzen. Abkürzungen über benachbarte Stellplätze sind untersagt.

     

  3. Aus Rücksicht auf andere Gäste sowie die Flora und Fauna des Campingparks sind jegliche Arten von Ballspielen auf den Stellplätzen und Wegen untersagt.

              -- Nutzen Sie bitte unsere großzügig angelegten Spiel- und Sportanlagen -- 

 

  1. Radfahren und fahren mit Kettcars ist nur auf Fahrwegen gestattet, die auch für KFZ zugelassen sind. Das Fahren mit Liegerädern jeglicher Art sowie Hoverboards ist wegen erhöhter Unfallgefahr untersagt. Es ist nicht gestattet zwischen den Stellplätzen und auf Grünanlagen Rad oder Kettcar zu fahren. Vermeiden Sie bitte Ärger mit anderen Gästen.  Beachten Sie bitte, dass im gesamten Campingpark aus Sicherheitsgründen nur Schritttempo gefahren werden darf. Dies gilt für Kraftfahrzeuge wie auch für Fahrräder.

     

  2. In den allgemeinen Ruhezeiten

von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) 

von 23.00 Uhr bis   7.00 Uhr (Nachtruhe) 

 

ist jeder vermeidbare Lärm wie laute Gespräche und das Abspielen von Musik zu unterlassen. Die Nutzung von Fernsehgeräten hat in Zimmerlautstärke zu erfolgen. Dies gilt auch für die Nutzung der Sportstätten und des Kinderspielplatzes.

Die Einhaltung der Nachtruhe wird durch einen Nachtwächter kontrolliert. Seinen Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Jeglicher Widerstand gegen unsere für Ordnung sorgende Person führt ohne Rücksichtnahme zum sofortigen Platzverweis.

 

Das Bewegen von Motorfahrzeugen in den Ruhezeiten ist nur im absoluten Notfall und nur unter vorheriger, ausdrücklicher Genehmigung der Campingplatzverwaltung erlaubt. 

-- Die Schrankenanlage ist automatisch gesperrt. – 

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Dienstfahrzeuge des Campingparks sowie Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.

 

  1. Die Schrankenanlage bleibt 

von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) 

von 22.00 Uhr bis   7.00 Uhr (Nachtruhe)

 

 

geschlossen. Wer in dieser Zeit das Auto benötigt, muss es bereits im Vorfeld auf dem Besucherparkplatz abstellen.

 

Sollte es innerhalb der Ruhezeiten dennoch zu einem Unfall oder einer schwerwiegenden plötzlichen Erkrankung kommen, wenden Sie sich bitte an unser Platzpersonal bzw. nutzen Sie die Notfallklingel an der Rezeption.

 

  1. Der Parkplatz im Außen- und Einfahrtsbereich ist durchgehend geöffnet.

    Auf dem Parkplatz besteht kein Versicherungsschutz.

    Ballspielen und Radfahren auf dem Parkplatz sind verboten. Eltern haften für ihre Kinder.

     

  2. Die Standplätze und die Mietobjekte sind von den Mietern stets sauber zu halten und bei der Abreise in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. 

             

  3. Unser Müllentsorgungskonzept basiert auf ökologischen Prinzipien.

 

Für unser Trennsystem benötigen Sie 4 Abfalltüten, die Sie kostenlos in der Rezeption erhalten:

 

1.) Eine graue Abfalltüte für Küchenabfälle und Essensreste

2.) Eine gelbe Tüte (gelber Sack nur für Verpackungsmaterialien aller Art, auch Konservendosen) 

3.) Eine blaue Abfalltüte für den restlichen Abfall (z.B. Zigarettenkippen, Kaffeefilter, Kehricht, usw.) 

4.) Eine weiße Tüte für Pappe/Papier

 

Entsorgen Sie die Tüten bitte nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse am Bauhof. Die Müllabgabe ist 24 h geöffnet, achten Sie jedoch auf die Ruhezeiten des Campingplatzes.

 

Das Abstellen von Sperrmüll ist verboten. Sollte Sperrmüll anfallen, wenden Sie sich an den Platzwart.

 

  1. Für das Mitbringen von Haustieren muss bei Ankunft die Genehmigung in der Rezeption eingeholt werden. Eine Zusage kann verwehrt werden, wenn die allgemeine Sicherheit gefährdet oder eine Belästigung anderer Camper zu erwarten ist. (Zur Bewertung des Sachverhaltes ist die Einschätzung des Personals des Campingplatzes und nicht die Aussage des Tierhalters Ausschlag gebend). Eine Zusage kann sofort widerrufen werden, wenn durch das betreffende Tier andere Camper belästigt werden. In diesem Fall ist das Tier sofort vom Campingplatz zu entfernen.

     

    Hunde sind ohne Rücksicht auf Größe und Rasse generell an der Leine zu führen.

    Zum Ausführen des Hundes ist die ausgewiesene Hundetoilette aufzusuchen oder ein Waldspaziergang zu unternehmen. Kotbeutelkästen finden Sie an mehreren Stellen auf dem Campingplatz sowie an allen Ausgängen des Campingplatzes. Bitte entsorgen Sie die Kotbeutel in unsere Abfallkörbe und werfen Sie diese nicht in den Wald. Personen, die den Kot Ihres Hundes nicht unverzüglich aufnehmen, werden unverzüglich und gegen Zahlung des vollständig gebuchten Aufenthaltes vom Campingplatz verwiesen. 

     

    Im gesamten Bereich der Liegewiese und der Badestelle ist das Betreten mit Hunden aus hygienischen Gründen strengstens untersagt.

    Hundehalter sind angewiesen mit Ihren Tieren die direkt angrenzende Hundebadestelle mit Liegewiese zu benutzen. (Beachten Sie bitte die aufgestellten Hinweisschilder) 

     

  2. In den Sanitäranlagen besteht absolutes Rauchverbot.

    Das Betreten der Waschräume mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen zu unterlassen. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Sanitärgebäude nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet.

 

  1. Offenes Feuer auf dem Campingplatz ist strengstens untersagt

    Die Benutzung der Feuerstellen im Bereich der Liegewiese und der Zeltwiese ist gebührenpflichtig und bedarf der Genehmigung der Campingplatzverwaltung. 

    In der Gebühr enthalten, ist die Grundausstattung an Brennholz.

    Das Einsammeln von Brennholz im Wald ist strengstens untersagt. 

     

  2. Über das Grillen auf dem Campingplatz mittels Holzkohlegrill wird stets gesondert entschieden. Eine Zu- oder Absage richtet sich nach der jeweiligen Waldbrandwarnstufe (hängt an der Rezeption aus). Ab Waldbrandwarnstufe 4 darf der Holzkohlegrill nicht mehr genutzt werden.

    Grillen mit einem elektrisch- oder gasbetriebenen Grill ist erlaubt, wenn sich Nachbarn nicht gestört oder belästigt fühlen.

     

    Nach vorheriger Anmeldung in der Rezeption können Sie, unabhängig von der Waldbrandwarnstufe, den überdachten Grillplatz mit Grillstation inkl. Funkenschutz im E-Bereich, mieten.

     

  3. Eingriffe in den Baumbestand und in die Bodenflora, das Auf- und Umgraben des Erdreiches, das Ziehen von Gräben usw. ist nicht gestattet. Alle Tätigkeiten dieser Art sind im Vorfeld mit der Campingplatzverwaltung abzusprechen. Zuwiderhandlungen bedeuten den sofortigen Platzverweis.

 

  1. Die Haftung der Campingplatzinhaberin gegenüber dem Nutzer oder in den Schutzbereich des Nutzungsvertrages fallenden Dritten ist ausgeschlossen, soweit der Campingplatzinhaberin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

    Der vorbenannte Haftungsausschluss gilt für jedwede Pflichtverletzung der Campingplatzinhaberin. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters der Campingplatzinhaberin oder Erfüllungsgehilfen.

    Die Haftung der Campingplatzinhaberin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt durch den Haftungsausschluss unberührt.

     

  2. In Ausübung des Hausrechtes darf das Personal die Aufnahme von Personen verweigern oder Sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingpark und im Interesse der Gäste erforderlich erscheint. Alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt untersagt.

     

  3. Die Geschäftsleitung des Campingparks Buntspecht in Ferchesar behält sich ausdrücklich vor, bei Verstößen gegen die Campingparkordnung angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Gäste die in grober oder wiederholter Weise gegen diese Ordnung verstoßen, müssen mit Platzverweis rechnen.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt in unserem Campingpark. 

Sollten Sie Fragen bzw. Wünsche haben oder Hilfe benötigen, 

melden Sie sich bitte in der Rezeption.

Unser freundliches Team ist stets gerne für Sie da.